Allgemeine Geschäftsbedingungen Elisa Capital GmbH, Zeil 109, 60313 Frankfurt
(nachfolgend: “Elisa Capital GmbH”) gegenüber Unternehmern
1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Elisa Capital GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind
Bestandteil aller Verträge, die Elisa Capital GmbH mit ihren Vertragspartnern
(nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen
oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Elisa
Capital GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst
wenn Elisa Capital GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das
Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche
verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener
Geschäftsbedingungen.
(3) Elisa Capital schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13
BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Elisa Capital als
Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als Elisa Capital ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt
hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch
dann, wenn Elisa Capital in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der
Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
2 Leistungen von Elisa Capital GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Elisa Capital erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder
individuelle, onlinebasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen. Soweit
nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Elisa Capital
dabei nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(1.1) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer
Beratungs-/Werbemaßnahme durch Elisa Capital vereinbart, wird diese sonach als
erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten
Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und
fristgemäß auf erstes Anfordern von Elisa Capital GmbH zu erbringen. Unterlässt
der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung
durch Elisa Capital GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Elisa Capital GmbH
unberührt.
(3) Der Kunde muss Elisa Capital GmbH jeweils unverzüglich und für Elisa Capital GmbH
kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Elisa
Capital GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Er hat Daten
vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche
Dateiformate zu nutzen, die er von Elisa Capital GmbH auf Nachfrage erfahren kann.
(4) In Bezug auf die von Elisa Capital GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem
Kunden steht Elisa Capital GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht
nach § 315 BGB zu.
(5) Elisa Capital GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(6) Die bei Elisa Capital GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Elisa Capital GmbH und dem Kunden kann fernmündlich
(Videochat, Telefon,etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Elisa Capital GmbH eine Auftragsbestätigung, welche
jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Elisa Capital GmbH unterfallen grundsätzlich dem
Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem
Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in
Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Elisa Capital GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils
eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller
Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die
Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen
die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu
erklären. Elisa Capital GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche
zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als
abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Elisa Capital GmbH nicht schriftlich
erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird
ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Elisa Capital GmbH überlassen.
Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Elisa
Capital GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu
beseitigen.
(6) Elisa Capital GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal
binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der
insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten.
Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht
entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher
Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein
von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger
anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden
Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene
Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen,
wird Elisa Capital GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen
ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Elisa Capital GmbH gilt auch dann als
abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der
jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht
erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen
Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Elisa Capital GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind
verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Elisa Capital GmbH erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Elisa Capital GmbH ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Elisa
Capital GmbH ist anders lautend. Eine Elisa Capital GmbH erteilte (SEPA-)
Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere
Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Elisa Capital GmbH
nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) Elisa Capital GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen
werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den
geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Elisa Capital
GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu
übernehmen.
(6) Der Vorgang der Zahlung kann wenn vereinbart, über die Zahlungsanbieter AffiliCon
GmbH oder Digistore 24 GmbH oder Stripe Inc. abgewickelt werden. Die
AffiliCon GmbH oder die Digistore 24 GmbH oder die Stripe Inc. fungieren
hierbei jedoch ausschließlich als Zahlungsabwickler der Elisa Capital GmbH und
stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu dem Kunden. Der Vertag über die
Erbringung der Leistung und die hierfür anfallende Vergütung wird
ausschließlich zwischen dem Kunden und der Elisa Capital GmbH geschlossen.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der
jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den
Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist
ausgeschlossen.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Sollte die Kündigung nicht
fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag
jeweils zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht
einmalig angefallene Setup-/Einrichtungsgebühren.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Elisa Capital GmbH beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei Elisa Capital GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß
die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Elisa Capital GmbH
vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen
komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Elisa Capital GmbH sich vor,
weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber
Elisa Capital GmbH in Verzug, ist Elisa Capital GmbH berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Elisa Capital GmbH
wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin
fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
8 Erfüllung
(1) Elisa Capital GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Elisa Capital GmbH ist berechtigt, sich
dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dassElisa Capital GmbH bis auf anderslautende und explizit
schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die
Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Elisa Capital
GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des
Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Elisa Capital GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von Elisa Capital GmbH unberührt.
9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Elisa
Capital GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige
und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser
Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre
Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und
darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Elisa Capital GmbH (z.B. auf Facebook
oder in Gruppen Calls) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Elisa
Capital GmbH zu wahren. Elisa Capital GmbH ist berechtigt, den Kunden von der
Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft
auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende
Äußerungen) die Interessen von Elisa Capital GmbH innerhalb der Gruppe /
Community verletzen oder beeinträchtigen.
10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass Elisa Capital GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B.
Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags
erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Elisa Capital GmbH
insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches
Nutzungsrecht in Bezug auf die von Elisa Capital GmbH erstellten und zur
Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und
Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw.
Dienstleistungen oder Teile davon, die von Elisa Capital GmbH für den Kunden
erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos,
Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,
Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische)
Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger
Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in
sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten
die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses
Vertrages.
(2) Absatz 1gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Elisa Capital GmbH
nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht
vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger
Zahlung der letzten Rate an Elisa Capital GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene
Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23
UrhG.
12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB)
besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Elisa Capital
GmbH anderweitig eingeräumt.
13 Haftung
(1) Elisa Capital GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elisa
Capital GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Elisa Capital GmbH nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die
für die Übernahme einer Garantie.
14 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Elisa Capital
GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Elisa Capital GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten
soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich)
zwischen den Parteien getroffen.
15 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart
wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden
einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein
schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Elisa Capital GmbH
maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der
Sitz von Elisa Capital GmbH . Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist
der Sitz von Elisa Capital GmbH.
AGB Stand:
28.11.2020