AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elisa Capital GmbH, Zeil 109, 60313 Frankfurt (nachfolgend: “Elisa Capital GmbH”) gegenüber Unternehmern

1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Elisa Capital GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Elisa Capital GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Elisa Capital GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Elisa Capital GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Elisa Capital schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Elisa Capital als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Elisa Capital ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Elisa Capital in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

2 Leistungen von Elisa Capital GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) Elisa Capital erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, onlinebasierte Beratungs- und Coachingdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Elisa Capital dabei nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(1.1) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch Elisa Capital vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Elisa Capital GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Elisa Capital GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Elisa Capital GmbH unberührt.

(3) Der Kunde muss Elisa Capital GmbH jeweils unverzüglich und für Elisa Capital GmbH kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von Elisa Capital GmbH im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Er hat Daten vorbehaltlich anderer Vereinbarung digital zu übergeben und marktübliche Dateiformate zu nutzen, die er von Elisa Capital GmbH auf Nachfrage erfahren kann.

(4) In Bezug auf die von Elisa Capital GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Elisa Capital GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) Elisa Capital GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Die bei Elisa Capital GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Elisa Capital GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon,etc.), schriftlich oder in Textform erfolgen.

(2) Der Kunde erhält auf Wunsch von Elisa Capital GmbH eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.

4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Die Leistungen von Elisa Capital GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) Elisa Capital GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Elisa Capital GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Elisa Capital GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Elisa Capital GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Elisa Capital GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) Elisa Capital GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Elisa Capital GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Elisa Capital GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Elisa Capital GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Elisa Capital GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Elisa Capital GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Elisa Capital GmbH ist anders lautend. Eine Elisa Capital GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Elisa Capital GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.

(4) Elisa Capital GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Elisa Capital GmbH  zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Der Vorgang der Zahlung kann wenn vereinbart, über die Zahlungsanbieter AffiliCon GmbH oder Digistore 24 GmbH oder Stripe Inc. abgewickelt werden. Die AffiliCon GmbH oder die Digistore 24 GmbH oder die Stripe Inc. fungieren hierbei jedoch ausschließlich als Zahlungsabwickler der Elisa Capital GmbH und stehen in keinem vertraglichen Verhältnis zu dem Kunden. Der Vertag über die Erbringung der Leistung  und die hierfür anfallende Vergütung wird ausschließlich zwischen dem Kunden und der Elisa Capital GmbH geschlossen.

(7) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu gleicher Laufzeit und zu gleichen Bedingungen. Dies betrifft nicht einmalig angefallene Setup-/Einrichtungsgebühren.

(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Elisa Capital GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Elisa Capital GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Elisa Capital GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Elisa Capital GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Elisa Capital GmbH in Verzug, ist Elisa Capital GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Elisa Capital GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

8 Erfüllung

(1) Elisa Capital GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Elisa Capital GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dassElisa Capital GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Elisa Capital GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Elisa Capital GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Elisa Capital GmbH unberührt.

9 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Elisa Capital GmbH zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von Elisa Capital GmbH (z.B. auf Facebook oder in Gruppen Calls) teilnimmt, ist er verpflichtet, dort die Interessen von Elisa Capital GmbH zu wahren. Elisa Capital GmbH ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von Elisa Capital GmbH innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.

10 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass Elisa Capital GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Elisa Capital GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

11 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Elisa Capital GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Elisa Capital GmbH für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Elisa Capital GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Elisa Capital GmbH über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

12 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von der Elisa Capital GmbH anderweitig eingeräumt.

13 Haftung

(1) Elisa Capital GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elisa Capital GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Elisa Capital GmbH nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

14 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Elisa Capital GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern Elisa Capital GmbH für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung (schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.

15 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Elisa Capital GmbH maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Elisa Capital GmbH . Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Elisa Capital GmbH.

AGB Stand: 28.11.2020

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